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Photovoltaikanlagen auf dem Balkon

Symbolbild

Was Sie vor der Anschaffung und Installation beachten sollten.

Aktuell steigt das Interesse an der Installation von Photovoltaikanlagen auf dem Balkon. Wenn Sie selbst überlegen, sich eine solche anzuschaffen, geben wir hier einige Informationen, die für die Entscheidung wichtig sind.

Bei der Installation einer Photovoltaikanlage auf dem Freisitz handelt es sich um eine bauliche Veränderung der Mietsache, die nur mit Zustimmung des Vermieters vorgenommen werden darf.

Unter Abwägung aller Interessen und nach Prüfung der technischen Voraussetzungen, z. B. der Statik entscheiden wir über eine Zustimmung oder eine Ablehnung. Dafür benötigen wir von Ihnen detaillierte Informationen zu der von Ihnen geplanten Photovoltaikanlage:

  • Wo genau soll Ihre Anlage installiert werden?
  • Welche Größe (L x B x H) hat Ihre Anlage und wieviel wiegt diese?
  • Wie soll die Anlage befestigt bzw. gesichert werden?
  • Gibt es ein Datenblatt zu der Balkon-Photovoltaikanlage, für die Sie sich entschieden haben?

Wir möchten Sie schon jetzt auf einige wichtige Punkte der Genehmigung aufmerksam machen, bevor Sie sich für die Installation der Photovoltaikanlagen entschieden:

  • Die Installationen in diesem Zusammenhang dürfen ausschließlich über eine zugelassene Fachfirma ausgeführt werden.
  • Eine Erneuerung der Wohnungsunterverteilung zur Inbetriebnahme ist nicht erforderlich.
  • Es sind ausschließlich steckerfähige Photovoltaikanlagen mit maximal 600 Watt Einspeiseleistung des Wechselrichters gestattet.
  • Die Anlage darf nicht über eine handelsübliche Haushaltssteckdose (Schuko) betrieben werden. Auf dem Balkon muss eine sogenannte Energieeinspeise-Steckdose installiert werden. Eine eventuell bereits vorhandene Balkon-Steckdose muss gegen eine Energieeinspeise-Steckdose getauscht werden und über einen eigenen Stromkreis verfügen.
  • Bei mehreren Photovoltaik-Modulen darf keine Mehrfachsteckdose auf dem Balkon verwendet werden.
  • Sie haften für alle Schäden, die mit der Installation und dem Betrieb der Anlage verbunden sind und müssen eine entsprechende Haftpflichtversicherung abschließen. Die Haftpflichtversicherung muss auch Haftungsrisiken durch herabfallende Bauteile absichern.
  • Für die Zustimmung zur Installation ist es notwendig, dass Sie uns einen Nachweis hinsichtlich der Standsicherheit der Anlage erbringen.
  • Für die Installation und den Betrieb einer Balkon-Photovoltaikanlage ist der richtige Stromzähler Ihres Messstellenbetreibers notwendig.
  • Der Betrieb ist dem Netzbetreiber anzuzeigen.
  • Ein möglicher notwendiger Zähleraustausch geht zu Ihren Lasten.
  • Die Anlage ist im Marktstammdatenregister anzumelden.
  • Produzierter Energieüberschuss wird über Ihren Stromzähler in das öffentliche Netz eingespeist.
  • Sie sind im Falle unserer Zustimmung zum vollständigen Rückbau bei Auszug und zur Beseitigung aller Schäden durch Einbau und/oder Betrieb verpflichtet.

Können diese Anforderungen erfüllt werden, sind für die Entscheidung für uns auch eventuelle Benachteiligungen Ihrer Nachbarn durch Blendwirkungen Ihrer Photovoltaikanlage sowie die Veränderung der Optik unseres Gebäudes relevant. 

Bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen die geplante Installation, schließen wir mit Ihnen eine Vereinbarung, in der

  • die Einhaltung verschiedener technischer Auflagen einschließlich Verkehrssicherung,
  • die vollständige Kostenübernahme inkl. aller Folgekosten sowie
  • der notwendige vollständige Rückbau Ihrer Photovoltaikanlage bei Ihrem Auszug

geregelt sind. Diese Vereinbarung wird Bestandteil Ihres Mietvertrages.

Auch weisen wir darauf hin, dass Balkonkraftwerke bei Stromausfall ebenfalls nicht funktionieren. Wir empfehlen Ihnen, sich im Detail mit dem Thema zu beschäftigen und zu prüfen, ob Kosten und Nutzen der von Ihnen geplanten Anlage in einem sinnvollen Verhältnis zueinanderstehen.

Wichtige Fragen in diesem Zusammenhang können unter anderem sein:

  • Was kostet die Anlage?
  • Wie viel Strom verbrauchen Sie wirklich zu Zeiten, an denen zeitgleich die Sonne scheint?
  • Nach wie vielen Jahren würde sich die Anlage tatsächlich amortisieren?

Bei Fragen sprechen Sie uns bitte an.

 

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