Foto der historischen Salzspeicher

Sie haben Fragen?

Hier finden Sie Antworten.

Sie haben eine Frage zum Mieten oder Wohnen bei der TRAVE? Auf dieser Seite haben wir Ihnen die Antworten auf die häufigsten Fragen übersichtlich zusammengestellt. Klicken Sie einfach auf eine Frage, um sich die entsprechende Antwort anzeigen zu lassen. 

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  • Ich bin bereits Mieterin oder Mieter und möchte eine andere Wohnung bei der TRAVE mieten. Welche Möglichkeiten gibt es?

    Wenn Sie innerhalb unseres Wohnungsbestandes umziehen möchten, besteht die Möglichkeit, bei uns einen Wohnungstauschantrag zu stellen. Mit diesem nehmen wir Ihre Wohnungswünsche auf und können mit der Suche nach geeignetem Wohnraum beginnen. Zur Bearbeitung des Tauschantrages führen wir zeitnah noch eine Besichtigung Ihrer Wohnung durch. 

  • Was ist Wohngeld und steht es mir zu?

    Wohngeld ist eine finanzielle Hilfe des Staates, um Personen mit einem niedrigen Einkommen dauerhaft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen. Wohnen ist ein staatlich anerkanntes Grundbedürfnis. Somit haben Berechtigte einen Rechtsanspruch auf diese Unterstützung. Wohngeld wird als Mietzuschuss gezahlt. Mietzuschuss bekommen Berechtigte, die Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers sind.

    Grundsätzlich können alle Mieter:innen Wohngeld beantragen. Ob es genehmigt wird, hängt von der
    Höhe des Einkommens und der Mietbelastung ab. Dies kann man sich im Vorwege schon mal mit der Hilfe
    des Wohngeldrechners grob errechnen lassen.

    Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie hier zum Download oder direkt bei der Hansestadt Lübeck.

     

  • Kann ich meine Wohnung untervermieten?

    Unter Untervermietung versteht man die (zeitweise) Ãœberlassung von Teilen der gemieteten Wohnung an eine andere Person. Die Untervermietung ist durch den Vermieter genehmigen zu lassen und kann zum Beispiel bei Ãœberbelegung der Wohnung abgelehnt werden. In der Regel ist ein Untermietzuschlag von 5,- Euro monatlich zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Wohnungskündigung das Untermietverhältnis ebenfalls endet. 

  • Was muss ich bei einer Kündigung des Mietvertrages beachten?

    Die Kündigung einer Wohnung muss immer schriftlich erfolgen und eigenhändig unterschrieben sein. Aus rechtlichen Gründen ist die Annahme von Kündigungen per Fax oder E-Mail nicht möglich. Die Kündigungsfrist einer Wohnung beträgt in der Regel drei Monate. Als Stichtag des Zuganges einer Kündigung sowie zur Berechnung der Kündigungsfrist gilt der 3. Werktag eines Monats. Zur Sicherstellung der vertragsgerechten Rückgabe sollten Sie während der Kündigungsfrist eine Wohnungsüberprüfung durch uns durchführen lassen. Zum Ablauf der Kündigungsfrist erfolgt eine Wohnungsendabnahme. Bei dieser werden der Zustand der Wohnung und alle Zählerstände protokolliert. 

  • Akzeptiert die TRAVE selbstgestellte Nachmieter?

    Grundsätzlich sind Vermieter nicht dazu verpflichtet, eine:n von den aktuell Mietenden benannte Nachmieter:in zu akzeptieren. Damit alle Interessent:innen eine gerechte Chance haben, werden Nachmieter:innen grundsätzlich nicht bevorzugt. Interessieren sich mehrere Personen für eine Wohnung, nehmen wir mit den Interessent:innen Kontakt auf und entscheiden anschließend über die Vergabe. Wir versuchen dabei, den Ausziehenden zeitlich entgegenzukommen. Jedoch kann es aufgrund notwendiger Instandhaltungsmaßnahmen sein, dass dem Wunsch nicht entsprochen werden kann.

  • Was müssen Angehörige oder Erben bei Kündigung einer Wohnung im Todesfall beachten?

    Bitte beachten Sie als Erbin oder Erbe eines verstorbenen Mieters mit ungekündigtem Mietverhältnis, dass Sie mit allen Rechten und Pflichten in das bestehende Mietverhältnis eintreten. Sie können die Wohnung in der Regel mit der vertraglichen und gesetzlichen Frist kündigen. Um das Mietverhältnis vertragskonform zu beenden, setzen Sie sich bitte mit dem zuständigen Kundenbetreuer in Verbindung. 

  • Bis wann muss die Abrechnung der Betriebs-/Nebenkosten vorliegen?

    Die Abrechnungsperiode läuft vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres. Die Abrechnungen müssen Mieterinnen und Mietern spätestens 12 Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode vorliegen. Kündigen Sie Ihre Wohnung während einer Abrechnungsperiode, gilt diese Regel ebenfalls. Die TRAVE versendet die Betriebskostenabrechnungen in der Regel aber bereits zur Mitte des Folgejahres. 

    Bei einem Auszug aus Ihrer Mietwohnung werden die Nebenkosten bis zum Mietvertragsende anteilig berechnet. 

  • Wo kann ich Strom und Heizung anmelden?

    Strom und Heizung gehören zu den sogenannten „warmen Nebenkosten“. Die Mieterinnen und Mieter schließen dafür mit dem Lieferanten jeweils einen von der TRAVE unabhängigen Vertrag. Den Stromanbieter kann jede Mieterin und jeder Mieter der TRAVE frei wählen. Da die Heizungen in den meisten Wohnungen der TRAVE über Fernwärmeanlagen der Stadtwerke Lübeck betrieben werden, sind diese in der Regel Ihr Ansprechpartner für den Abschluss des Liefervertrages für die Wärme.

  • Decken die in den Nebenkosten enthaltenen Versicherungen auch Schäden an meinem persönlichen Eigentum?

    Nein. Zur Absicherung durch Sie verursachter und möglicher Schäden an Ihrem Eigentum sollten Sie unbedingt eine private Hausrat- und eine private Haftpflichtversicherung abschließen. Bedenken Sie bitte, dass unsere Gebäudeversicherung nur die Schäden an der Gebäudesubstanz übernimmt, nicht aber Schäden an Ihrem Hausrat. Deswegen sprechen Sie Ihre Versicherungspartner an und sichern sich selbst ab. 

  • Bei welchen Problemen kann mir der Hauswart helfen?

    Unsere Hauswarte sind für alle Mieterinnen und Mieter die ersten Ansprechpartner bei Mängeln oder Beschädigungen der Mietsache. Sie überprüfen die Sauberkeit unserer Wohn- und Grünanlagen und führen die Verkehrssicherung durch. Damit Sie als TRAVE-Mieterin oder -Mieter Ihren Hauswart schnell erreichen können, sind unsere Hauswartbüros in den Wohnquartieren gelegen und montags in der Zeit von 10:00 - 12:00 Uhr sowie donnerstags von 16:00 - 17:00 Uhr besetzt. Zu diesen Zeiten erreichen Sie Ihren Hauswart telefonisch oder treffen ihn dort persönlich an. 

  • Was mache ich, wenn der Hauswart keinen Dienst hat, ich aber eine dringende Reparatur melden muss?

    Außerhalb der Hauswartsprechzeiten benachrichtigen Sie bitte unseren telefonischen Kundenservice unter Telefon 0451 7 99 66-0. Natürlich können Sie den Schaden auch online über die Seite www.TRAVE.de unter der Rubrik Die TRAVE für Mieter melden. Liegt uns Ihre Schadensmeldung vor, beauftragen wir schnell und zuverlässig eine Fachfirma, die sich mit Ihnen in Verbindung setzt, um einen Termin zu vereinbaren. Wir behalten uns jedoch vor, den gemeldeten Schaden vorher durch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu überprüfen. Für eine zügige Reparatur bitten wir Sie, dem Mitarbeiter der Fachfirma zur verabredeten Zeit Zugang zu Ihrer Wohnung zu verschaffen.

  • An wen wende ich mich in Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten?

    Wir stehen Ihnen bei Notfällen (Wasserrohrbruch, Gasgeruch oder ähnliches) auch außerhalb unserer Geschäftszeiten telefonisch zur Verfügung. Dann nimmt das Lübecker Wachunternehmen Ihre Anrufe entgegen und veranlasst alles Weitere, um Ihnen zu helfen.

    Notdienst „Lübecker Wachunternehmen“
    Tel. 0451 7 99 66 - 333

  • Was mache ich, wenn ich meine Miete einmal nicht zahlen kann?

    Sollten Sie unerwartet und plötzlich in finanzielle Not geraten und Ihre Miete einmal nicht zahlen können, informieren Sie uns bitte umgehend. Die TRAVE lässt Sie in einer solchen Lage nicht allein. In unserer Wohn- und Sozialberatung unterstützen wir Sie, um gemeinsam Lösungen für die Begleichung Ihrer Rückstände zu finden.

  • Gibt es spezielle Ruhezeiten zu beachten?

    Die Einhaltung der Hausordnung und der Ruhezeiten ist die Voraussetzung dafür, dass das Leben in einer Nachbarschaft mit mehreren Mietparteien reibungslos verläuft. Lärm belastet alle Hausbewohner. Sollte das Verhalten von Nachbarinnen und Nachbarn eine Beschwerde begründen, dokumentieren Sie die Störungen nach Zeit, Art und Dauer. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier. Lassen Sie die Beschwerden aus Gründen der rechtlichen Beweisbarkeit von einem Ihrer Nachbarn gegenzeichnen und leiten uns diese zur Prüfung und Einleitung geeigneter Maßnahmen weiter. 

    Wir bitten alle Mieterinnen und Mieter der TRAVE, die allgemeinen Ruhezeiten von 13 bis 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr einzuhalten. Vermeiden Sie zu jeder Tageszeit eine über das normale Maß hinausgehende Lärmentwicklung. Betreiben Sie Waschmaschinen, Wäschetrockner und Geschirrspülmaschinen bitte nicht länger als bis 22 Uhr und stellen Sie Ihre Fernseh- und Rundfunkgeräte dauerhaft auf Zimmerlautstärke ein. 

    Hier finden Sie unsere Hausordnung

  • Muss Tierhaltung genehmigt werden?

    Die Haltung von Kleintieren, zu denen Fische, Hamster, Vögel usw. gehören, ist möglich und nicht genehmigungspflichtig. Anders verhält es sich bei größeren Tieren wie z.B. bei Hunden und Katzen. Die Haltung muss vor deren Anschaffung durch den Vermieter genehmigt werden. Hunde mit einem auffälligen Verhaltensmuster (zum Beispiel Verdacht der individuellen Gefährlichkeit) werden grundsätzlich nicht genehmigt. Bei der Haltung von Tieren ist grundsätzlich darauf zu achten, dass es zu keinen Belästigungen der Nachbarn zum Beispiel durch Geruch, Schmutz oder Lärm kommt. In diesen Fällen kann die Genehmigung zur Tierhaltung widerrufen werden. 

     Hier können Sie sich das Formular zur Genehmigung Haustierhaltung herunterladen.

  • Kann ich Um- oder Einbauten in meiner Mietwohnung vornehmen?

    Sie möchten in Ihrer Wohnung bauliche Veränderungen oder Veränderungen der Wohnungsausstattung vornehmen? Zu diesen zählen z.B. die Verlegung von Laminat oder das Fliesen von Fußboden und Wandbereichen. Auch der Einbau einer Küche oder einer zusätzlichen Wand sowie das Anbringen einer Markise gehören dazu. Bitte beantragen Sie die geplanten Arbeiten vor der Durchführung schriftlich. Die TRAVE kann nach fachlicher und technischer Bewertung dann eine schriftliche Genehmigung erteilen oder ggf. auch ablehnen. Die von Ihnen vorgenommenen Veränderungen sind in aller Regel bei der Beendigung Ihres Mietvertrages fachgerecht auf eigene Kosten zurückzubauen. Bitte beachten Sie, dass Sie für Schäden, die durch die baulichen Veränderungen entstehen könnten, haften. 

    Das Antragsformular für Ein- und Umbauten können Sie hier herunterladen.

  • Darf ich eine Parabolantenne anbringen?

    Die ganz überwiegende Zahl unserer Wohnungen ist an das Breitbandkabelnetz angeschlossen, das den Empfang eines breiten Angebotes von Fernsehprogrammen ermöglicht. Zusätzliche, insbesondere auch fremdsprachige Programme können Sie mit sogenannten Settop-Boxen (Decoder) oder über das Internet empfangen. Parabolantennen können daher in keinem Fall genehmigt werden, da sie das Erscheinungsbild unserer Gebäude negativ beeinflussen und die Montage Schäden an der Bausubstanz verursachen kann. 

Anträge und Formulare

Lastschriftmandat SEPA 
Vorlage für das Lastschriftmandat der TRAVE

Beschwerdeprotokoll
Vorlage für ein Beschwerdeprotokoll

Antrag Laminatverlegung
Antrag auf Genehmigung zur Verlegung von Laminat

Antrag Haustierhaltung
Antrag auf Genehmigung zur Haltung eines Haustieres

Kündigung
Vorlage für die Kündigung einer Wohnung

Antrag auf Teilkündigung
Vorlage für den Antrag auf Kündigung eines Wohnungsanteils

Kündigung Garage oder Stellplatz
Vorlage für die Kündigung einer Garage/eines Stellplatzes

Selbstschuldnerische Bürgschaft
Vorlage für die Übernahme einer Bürgschaft

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